Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Dresdner ÖPNV-Angebot
OB Dirk Hilbert und Stadtverwaltung sehen finanzielle Risiken – Stadtrat entscheidet im Dezember
Von Dr. h.c. Bernhard Heck
Das Bürgerbegehren „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ fordert die Beibehaltung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) in Dresden auf dem Niveau von 2024. Die Stadtverwaltung Dresden hat dieses Begehren jedoch als unzulässig eingestuft.
Am Montag hat die Stadtverwaltung Dresden die Vorlage der Fraktion “ Die Linke“ zur Entscheidung ĂĽber die Zulässigkeit des BĂĽrgerbegehrens „Dresdner Nahverkehr erhalten: KĂĽrzungen gemeinsam verhindern!“ in den Gremienlauf gegeben. Die endgĂĽltige Entscheidung darĂĽber trifft der Stadtrat in seiner Doppelsitzung am 11. und 12. Dezember 2025. Dem Beschlussvorschlag zufolge betrachtet die Verwaltung das BĂĽrgerbegehren als unzulässig. OberbĂĽrgermeister Dirk Hilbert betonte dabei die Bedeutung von BĂĽrgerbegehren fĂĽr die demokratische Mitbestimmung, stellt jedoch klar, dass die komplexe Thematik umfassend geprĂĽft wurde.
Hintergrund des Bürgerbegehrens: Das Bürgerbegehren richtet sich gegen geplante Änderungen der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB), darunter geringfügige Linienänderungen und Taktreduzierungen im Bus- und Straßenbahnverkehr, teilweise zu Taktzeiten von bis zu 20 Minuten. Ziel der Initiative ist es, das bestehende Angebot im ÖPNV zu erhalten und Kürzungen des Taktes und der Linienführung zu verhindern.
Prüfung durch die Stadtverwaltung: Die Stadtverwaltung hat die im Bürgerbegehren vorgeschlagenen Finanzierungsoptionen geprüft. Dazu zählen unter anderem zusätzliche Fördermittel sowie eine Erhöhung der Gewerbesteuer. Während die Stadt auf die Gewerbesteuer Einfluss nehmen kann, liegen zusätzliche Fördermittel außerhalb ihres Verantwortungsbereichs.
Die Analyse ergab, dass die im Begehren angenommenen jährlichen Mittel von 18 Millionen Euro nicht ausreichen, um das angestrebte Angebot zu sichern. Die Prüfung ergab, dass die angenommenen Mittel von jährlich 18 Millionen Euro nicht ausreichen, um das angestrebte Niveau zu halten. Experten gehen von einem Finanzierungsbedarf im zweistelligen Millionenbereich aus, der aus dem städtischen Haushalt gedeckt werden. . Dieser müsste aus dem städtischen Haushalt gedeckt werden, was erhebliche Auswirkungen auf andere Bereiche wie Sport, Jugend, Kultur und soziale Angebote hätte. Die Stadtverwaltung kritisiert, dass diese finanziellen Folgen im Bürgerbegehren nicht ausreichend dargestellt werden.
Stellungnahme des OberbĂĽrgermeisters: OberbĂĽrgermeister Dirk Hilbert unterstreicht die Bedeutung von BĂĽrgerbegehren fĂĽr die demokratische Mitbestimmung. Er weist jedoch darauf hin, dass eine umfassende PrĂĽfung der komplexen Thematik erfolgt sei. Die optimistischen Finanzierungsszenarien des Begehrens werden von Hilbert als unrealistisch bewertet. Weiter sagte der OB: “ Angesichts der angespannten Haushaltslage sei vielmehr ein Konsolidierungskonzept erforderlich. Jede zusätzliche Million fĂĽr den Ă–PNV kann zu KĂĽrzungen des Etats der Stadtverwaltung und in Anderen Ressorts oder freiwilligen Leistungen fĂĽhren“.
Weitere Verfahrensschritte: Gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO entscheidet der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, nachdem die Vorlage in den Ausschüssen beraten wurde. Sollte der Stadtrat entgegen der Empfehlung der Verwaltung das Begehren für zulässig erklären, müsste innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid erfolgen.
Standpunkt der CDU im Stadtrat dazu, Veit Böhm, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, betont die Sorgfalt, mit der die Vorlage geprüft werden soll. Eine abschließende Bewertung der juristischen Positionen sei derzeit noch nicht möglich. Laut CDU sind moderate Angebotsanpassungen unvermeidbar. Einschnitte in Ortschaften oder Randgebieten und die Streichung von Fährverbindungen lehnt die Fraktion jedoch ab. Stattdessen setzt sie auf eine Optimierung des Liniennetzes, über die der Stadtrat entscheiden soll. Ziel sei ein flexibler und zukunftsfähiger ÖPNV, der auf neue Mobilitätsbedarfe reagieren könne. Hintergrund: Die Linke fordert eine stärkere Finanzierung der DVB aus dem städtischen Haushalt sowie höhere Gewerbesteuern. Die CDU lehnt diese zentrale Finanzierungsdebatte entschieden ab. In einer Pressemitteilung heißt es: „In wirtschaftlich angespannten Zeiten gefährdet eine Steuererhöhung kleine und mittelständische Unternehmen“, so Böhm. Zudem sieht die CDU viele Vorschläge außerhalb der kommunalen Entscheidungsgewalt.
Einigkeit besteht darin, so die Fraktion(CDU), „dass ein leistungsfähiger Nahverkehr erhalten bleiben muss. Doch die Wege dorthin sind umstritten“. Die CDU will den Spagat zwischen finanziellem Pragmatismus und dem Erhalt des Angebots wagen – und fordert von anderen Fraktionen realistische, finanzierbare Konzepte Wichtig wird auch sein, im Rahmen der Ausschussbefassungen die Gutachterpositionen, die Einschätzung des städtischen Rechtsamts sowie weiterer Positionen der Stadtverwaltung abzuwägen. Damit wird sich CDU- Fraktion auf dieser Basis eine Position zur Vorlage des OberbĂĽrgermeisters erarbeiten und in Diskurs bringen.“
Fazit: Die Entscheidung über das Bürgerbegehren zum Erhalt des Dresdner ÖPNV-Angebots steht unmittelbar bevor. Während die Stadtverwaltung vor finanziellen Risiken warnt und das Begehren für unzulässig hält, liegt die endgültige Entscheidung beim Stadtrat. Die Debatte verdeutlicht die Herausforderungen, die mit dem Erhalt kommunaler Leistungen in Zeiten angespannter Haushalte verbunden sind. Mitten im Weihnachtstrubel eine solche schwerwiegende Entscheidung zu treffen, sollten die Mitglieder des Stadtrates und alle Fraktionen nochmals überdenken. Zum Wohle der Stadt und seinen Bürgern!
© Heck, Presse Hamburg (2)
